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Referenzobjekte

Referenzobjekte: Bau-Sachverständiger und Immobilien-Gutachter der immoorga Neuss

Gerne stellen wir Ihnen die Referenzobjekte unseres immoorga Ingenieurbüros aus Neuss näher vor, bei denen wir als Bau-Sachverständiger und / oder Immobilien-Gutachter erfolgreich tätig waren.

Vergewissern Sie sich, dass wir bei unseren Gutachten keine Vorauswahl hinsichtlich Auftraggeber, Auftragsart, Immobilientyp, Lage, Zustand, Honorarhöhe usw. getroffen haben.

Näheres erfahren Sie hier mit einem Klick auf das gewünschte Thema:

  1. zu welchen Immobilientypen wir bisher Gutachten erstattet haben,
  2. was für Themen Auslöser für ein Immobiliengutachten waren,
  3. welche Referenzobjekte wir hier veröffentlichen dürfen sowie
  4. was für ein Typ von Gutachten für Ihren Auftrag ausreichend sein kann und der Kosteneinsparung dient.

1. Erfahrungen und bisher begutachtete Immobilientypen: Bewertung / Gutachten für Immobilien / Bauschäden

Unsere Erfahrungen als Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter bei der Bewertung oder Erstattung von Gutachten für Immobilien / Bauschäden beziehen sich bisher auf folgende Immobilientypen:

  • (Erbpacht-)Grundstücke für Wohnen und Gewerbe,
  • massiv gebaute Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser,
  • gewerbliches Teileigentum, Eigentumswohnungen, Wohnanlagen,
  • ferner Anlageobjekte, Renditeobjekte und Gewerbeimmobilien,
  • außerdem Fertighäuser, Fachwerkhäuser und Holzhäuser in verschiedenen Bauweisen sowie
  • Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und Renditeobjekte.

Nichtsdestotrotz sind wir zuversichtlich, unsere Know-How als Pers.-Zert. Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter auch auf andere Immobilientypen übertragen zu können.

Die betroffenen Immobilien liegen über den Rhein-Kreis Neuss hinaus, bis an die Grenzen des Bundeslandes NRW verstreut.

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2. Referenzobjekte: Immobilien / Bauschäden | Themen unserer Immobiliengutachten

Bei den Referenzobjekten wurden nachfolgende Themen aus den Bereichen Immobilien / Bauschäden von unserem Ingenieurbüro in Neuss behandelt und anschließend in Gutachten für Immobilien oder Reportingprotokollen festgehalten:

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß §194 (BauGB),
  • Verkaufspreisherleitung für ein Erbpachtgrundstück mit einem bebauten Parkhaus,
  • Aufmaß, Ermittlung und Nutz-, Gewerbe- und Wohnflächenberechnung,
  • Ermittlung von Bauschäden und -mängeln (Schäden an Gebäuden),
  • Renditeberechnung für Anlageobjekte, Kapitalobjekte und Renditeobjekte,
  • Plausibilisierung von Urkunden / Unterlagen, Plänen, Wohnflächen, Gewerbeflächen, Nutzflächen usw.,
  • Bewertung von Einrichtungen, Ausstattungen etc.,
  • Vorplanung von absehbaren Um- und Ausbauwünschen,
  • Budgetermittlung zwecks Abbau eines Instandhaltungs- und Modernisierungsstaus,
  • Ermittlung von Mieten, Mietpreisbremsen, Mietbudgets, Mietnebenbelastungen über die Mietvertragslaufzeit sowie
  • Verhandlung und Auflösung von Restmietverpflichtungen bei vorzeitigen (gewerblichen) Mietvertragsauflösungen,

desweitern

  • Erarbeitung alternative Lösungsvorschläge, wie mit Bauschäden, bzw. Instandhaltungs- / Modernisierungsbedarf, Um- / Ausbauwünschen, Restmietverpflichtungen, Einrichtungen / Ausstattungen sinnvollerweise umgegangen werden kann,
  • welche Kosten, Erträge oder Einsparungen je Lösungsansatz dabei zu veranschlagen sind,
  • wirtschaftliche Gegenüberstellung von (gewerblichen) Mietverhältnissen unter Berücksichtigung von Incentives, mietfreien Zeiten, Einheitsmieten, Raumplanung, Ausbau-, Verwaltungskosten und sonstige Mietmodalitäten etc. sowie
  • Feststellung der Bebaubarkeit von Grundstücken und welche Kosten für die Bebauung zu veranschlagen sind.

Welche Themen von Immobiliengutachten haben Sie nicht gefunden, benötigen jedoch dafür einen Bau-Sachverständigen und / oder Immobilien-Gutachter zur Erstattung eines Gutachten für Immobilien oder Bauschäden?

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3. Veröffentlichung unserer Referenzobjekte | Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter

Unsere Referenzobjekte behandeln wir vertraulich und zurückhaltend, weil die Anlässe für unsere Tätigkeit als Pers.-Zert. Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter teilweise auf persönliche Auseinandersetzungen zurückzuführen sind.

Aus diesem Grund können wir Ihnen leider nur eine kleine Auswahl unserer Referenzobjekte präsentieren, zu denen uns eine Freigabe für die Veröffentlichung vorliegt.

Hierbei handelt es sich:

  • einerseits um Vermittlungsaufträge, denen Gutachten über Immobilien – wie oben beschrieben – zu Grunde liegen, wie z.B. eine normierte Verkehrswertermittlung gemäß §194 BauGB,
  • andererseits aber ebenso die Ermittlung, Bewertung und der Umgang mit Bauschäden und -mängeln, die Behandlung von gewerblichen Restmietverpflichtungen usw.

Hier nun ein Ausschnitt unserer Referenzobjekte, bei denen wir als Bau-Sachverständiger und / oder Immobilien-Gutachter der immoorga Neuss Gutachten verfasst haben.

Auf Anfrage präsentieren wir Ihnen jedoch gerne unser Referenzbuch oder jeweiliges Empfehlungsschreiben, bzw. stellen auch gerne einen persönlichen Kontakt zu unseren Referenzgebern her.

Dies verleiht Aufschluss, was bei unserem Gutachten Gegenstand einer Sachverständigentätigkeit für Immobilien und Bauschäden war und wie wir das Gutachten im Hinblick auf den Immobilientyp und die zu bewältigenden Aufgaben behandelt haben.

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4. Referenzobjekte: wirtschaftliche Typen von Gutachten

Außerdem behandeln wir als Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter jede Immobilie und Bauschäden, bzw. jeden Auftrag wie ein Unikat und schlagen dazu kostengünstige Typen von Gutachten vor.

Zu den Typen von Gutachten gehören z.B., Discount-, Light- oder Kurzgutachten sowie reguläre Vollgutachten.

D.h., mit unseren individuellen Typen von Gutachten können wir auf die Kosten, Erstellungszeiten etc. Einfluss nehmen. Die Grundsätze als Pers.-Zert. Bau-Sachverständiger / Immobilien-Gutachter für die Erstattung von Gutachten für Immobilien und Bauschäden werden dabei hingegen nicht verletzt.

Die verschiedenen Typen von Gutachten sind nämlich modular aufeinander aufgebaut und können je nach Situation, Erfordernis, Eskalationsstufe etc. ergänzt werden, ohne dabei wieder bei „Null“ anfangen und erneute Kosten für die gleiche Leistung berechnen zu müssen.

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Für jeden Aufrag ein individueller Bewertungsansatz!