Kurzgutachten – Vollgutachten – Sonstige Immobilien Wertgutachten | Vergleich – Unterschiede – die richtige Auswahl
Es gibt Kurzgutachten, Vollgutachten oder sonstige Immobilien Wertgutachten – die immoorga | Pers.-Zert. Sachverständigen bieten Ihnen einen Vergleich an, wo die Unterschiede liegen und Sie die richtige Auswahl treffen können.
Unser Vergleich behandelt folgende Wertgutachten: das Kurzgutachten, Discountgutachten, Lightgutachten und Vollgutachten. Alle Wertgutachten dienen der Ermittlung eines auf dem Immobilienmarkt am wahrscheinlichsten
zu erzielenden Preises, den sogenannten Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB),
Ziel! Vergleich > Unterschiede erkennen > schließlich die richtige Auswahl unter verschiedenen Wertgutachten für Immobilien treffen, und zwar je nach individuellem Bewertungsbedarf & Verwendungszweck.
Details hier direkt aufrufen …
- Vorbemerkung | Sachverständiger / Gutachter & Gratisbewertung vs. Marktwert-Gutachten
- Zweck & Verwendung eines Wertgutachtens | Grund für eine Immobilienbewertung
- Umfang & Anwendungsbereiche | Kurzgutachten – Vollgutachten – Sonstige Wertgutachten
- Leistungen & Akkuratesse | Vergleich: Discount-, Kurzgutachten – Light-, Vollgutachten – Übersichtstabellen
- Lieferumfang – Form & Formate | Typen von Wertgutachten – Unterschiede
- Mehrwert sichern – Zeit & Ablauf | Immobilienbewertung & Wertgutachten
- Honorar & Abrechnung | Kosten: Kurzgutachten, Vollgutachten & Sonstige Gutachten
- Den richtigen Sachverständigen finden – kurze Anleitung | Präzise Immobilien-Wertgutachten
- FAQ – Lexikon | Immobilien – Bewertung – Gutachtentypen
- Kontakt & Einsatzgebiet | Wertermittlung mit Wertgutachten
… oder zunächst über Tabellen zusammengefasst vergleichen?
1. Sachverständiger / Gutachter – Gratisbewertung vs. Marktwert-Gutachten
Sachverständiger, Gutachter, bzw. Gratisbewertung vs. Marktwert-Gutachten – die wesentlichen Unterschiede der Begriffe hier kurz auf den Punkt gebracht:
- Die Begriffe Sachverständiger / Gutachter sind in Deutschland nicht rechtlich geschützt: jeder kann sich also selbst als Sachverständiger / Gutachter bezeichnen; die erforderliche Befähigung, Sach- und Fachkunde zwecks Erstellung von gerichtlichen & außergerichtlichen Marktwert-Gutachten sind damit aber nicht hinreichend erfüllt.
- Kostenlose Online- oder Gratis-Bewertungen ersetzen keine verlässliche, geschweige denn eine praxistaugliche Bewertung, also erst recht auch kein akkurates Marktwert-Gutachten.
Schauen Sie selbst!
- Artikel in der Immobilienzeitung– Pressemitteilung vom BVS;
- Selbstversuch der WirtschaftsWoche – kostenlosen Immobilienbewertung;
- Artikel im Handelsblatt – was Online-Bewertungen liefern;
- Test mit versteckter Kamera, ausgestrahlt am 25.03.2019 von ZDF-WISO – hier nacherzählt, da der Film-Link auf den 20.03.2020 befristet war sowie
- Die Beschaffung verkaufswilliger Eigentümerdaten zwecks Veräußerung sogenannter Leads überrascht Verbraucher.
Wichtige Hinweise!
Sie benötigen eine grobe Preis-Indikation? Dann bestimmen Sie den Immobilienwert inkl. Preisspanne über einen kostenlosen Online Immobilienwertrechner – schnell, bequem und unverbindlich.
Eine Gratisbewertung erfolgt anhand von persönlichen Angaben zum Bewertungsobjekt sowie Transaktionsdaten aus (scheinbar) vergleichbaren Objektverkäufen und Angebotsdaten, die im Wertrechner gespeichert sind und verarbeitet werden.
Die Objektangaben sind auf wenige Details beschränkt. Sonstige wertrelevante Daten / Angaben werden nicht verlangt.
Nutzer erhalten folglich einen geschätzten Marktwert mit meist relativ üppiger Wertspanne sowie Erläuterungen bzgl. dessen Verbindlichkeit.
Eine (gutachterliche) Besichtigung der Immobilie ist eher die Ausnahme.
2. Zweck & Verwendung – Wertgutachten | Grund der Immobilienbewertung
Definieren Sie individuell! Zweck und Verwendung für Ihr Wertgutachten, bzw. was ist der Grund der benötigten Immobilienbewertung?
Welches Wertgutachten über einen Verkehrswert Sie benötigen, ist nämlich individuell zu entscheiden und hängt maßgeblich vom Zweck und der Verwendung des Gutachtens ab.
- Behördliche & juristische Zwecke: Verwendung z.B. bei Scheidung oder (vorgezogener) Erbschaft,
- steuer- & rechtliche Auseinandersetzungen: Vorlage bei Gericht, Finanzamt, Behörden etc. – hier wird häufig ein ausführliches, bzw. gerichtlich geeignetes Vollgutachten verlangt sowie
- Private & gewerbliche Zwecke: Verwendung bei Immobilienkauf / -verkauf, Vermögensübersicht etc. – hier reicht oft ein weniger detailliertes Kurz-, Discount- oder Lightgutachten aus.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
3. Umfang & Anwendungsbereich | Kurzgutachten – Vollgutachten – Sonstige Wertgutachten
Kurzgutachten & Vollgutachten, bzw. sonstige Wertgutachten, wie z.B. unsere Discountgutachten & Lightgutachten – die wesentlichen Unterschiede liegen u.a. im Umfang & Anwendungsbereich:
- Vollgutachten: gerichtsfeste Ermittlung des tatsächlichen Verkehrs- / Marktwerts einer Immobilie – wird häufig bei gerichtlichen / steuerlichen Fragestellungen und von Behörden benötigt;
- Sonstige Wertgutachten: unsere Discount- & Lightgutachten sind weniger umfangreich als ein Vollgutachten – dienen jedoch ebenso der Ermittlung des tatsächlichen Verkehrs- / Marktwerts einer Immobilie; eine Verwendung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist jedoch nicht zulässig, von Rechtspflegern (wie z.B. bei unstrittigen Betreuungen, Vormundschaften etc.) aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen sowie
- Kurzgutachten: weniger akkurat, präzise & umfangreich als ein Discount-, Light- & Vollgutachten – dient eher zur ersten Orientierung; kann nicht vor Gericht verwendet werden; eine übliche Verwendung von Rechtspflegern ist uns nicht bekannt; wird häufig zur Verkaufsvorbereitung verwendet.
Achtung! Über alle Gutachten wird ein Markt- / Verkehrswert gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, obwohl sich die o.g. Wertgutachten in Form, Aufbau, Präzision und Akkuratesse sehr unterscheiden. Meist deutlich unterschiedliche Wertergebnisse sind daher die Folge und entscheiden Sie selbst.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
Dennoch werden alle Wertgutachten von Sachverständigen (z.B. gemäß DIN EN ISO/IEC 17024) persönlich ausgestellt, also auch mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen.
D.h., die Sachverständigen unterliegen strengen Regeln, die sich bei einem Kurzgutachten & Vollgutachten oder unserem Discount- & Lightgutachten, u.a. aus der Sachverständigenordnung ergeben, wie z.B.:
- Plausibel, belastbar & nachvollziehbar: reguläre Methodik, sauberer Datenfluss, nachvollziehbare Herleitung, revisionssichere Dokumentation – grundsätzlich bei außergerichtlichen Verfahren geeignet, bzw. bei gerichtlichen Verfahren nur das Vollgutachten,
- Unabhängig & neutral: weisungs- & konfliktfrei – objektive Werte statt Marketing- / Akquisitionszahlen,
- Effizient & transparent: klarer Leistungsumfang, ggf. gegen Festpreis; klares Auftragsverhältnis (Ansprechpartner, Auftragnehmer & Sachverständiger – one face to the Customer, Firmensitz vorzugsweise innerhalb vom Einsatzgebiet (z.B. NRW); strukturierter Zeitplan, vorzugsweise 24/7 Online-Reporting sowie
- Markt- & gebietsnah: tiefgründige Marktkenntnisse / -daten, auch über das Einsatzgebiet erforderlich.
Steuer- & Rechtsfragen im Einzelfall: werden bei der Erstellung von Wertgutachten durch Sachverständige nicht behandelt; fragen Sie hierzu Ihren Steuer- oder / und Rechtsberater.
Wir arbeiten jedoch auf der Basis von: Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien & weiteren Regelwerken für die Immobilienbewertung und Erstellung von Wertgutachten.
4. Leistungen & Akkuratesse | Vergleich: Discount-, Kurzgutachten – Light-, Vollgutachten – Tabellen
Hier der Vergleich! Leistungen & Akkuratesse von Kurzgutachten & Vollgutachten sowie unserer Discountgutachten & Lightgutachten. Vergleichstabellen finden Sie am Ende dieses Kapitels.
Bei allen vg. Wertgutachten erfolgt zunächst eine Inaugenscheinnahme des Bewertungsgrundstücks.
I. Kurzgutachten
a.) Erläuterungen: zu den üblichen Wertermittlungsverfahren (Sach-, Vergleichs- oder / und Ertragswertverfahren) & Wertansätzen,
b.) Beschreibungen: bzgl. Objekt, Ausstattung, Lage, öffentlich- / privatrechtlichen Besonderheiten und
c.) Dokumentenumfang: Nachweise über verarbeitete Daten / Angaben im Gutachten (Anlagen),
fallen jedoch jeweils von a.) bis c.) deutlich verkürzt aus,
d.) detaillierte Wertermittlung: von besonderen Bauteilen, Einbauten, Grundstücksmerkmalen erfolgt grundsätzlich nicht,
e.) Beschaffung wertrelevanter Dokumente: wie z.B. Auskünfte aus öffentlichen Registern; Sichtung von Bauakten, Bebauungs- / Flächennutzungsplänen, Gefahrenanalysen über Naturrisiken etc. fallen ebenso verkürzt aus.
Das Kurzgutachten leidet daher an zweckdienlichen Ermittlungen, ob die verarbeiteten Daten / Angaben gemäß der ausgehändigten Dokumentenlage aktuell, vollständig & für die Bewertung geeignet sind, bzw. mit der aktuellen Grundstückssituation überhaupt übereinstimmen.
Folglich bilden Kurzgutachten nur die Grundlage einer Wertermittlung, bzw. dienen eher einer ersten Orientierung über den Markt- / Verkehrswert; die Akkuratesse ist vergleichsweise gering.
II. Unsere Discount- & Lightgutachten
a.) wie I. a.), wobei hier bis zu zwei von drei Wertermittlungsverfahren (siehe I. a.) angewendet werden,
b.) die Objektbeschreibung (siehe I. b.) wird ausführlich mittels eines aussagekräftigen Objektaufnahmebogens / Exposés dokumentiert, dem Gutachten als Anlage beigefügt,
c.) der Anlagenumfang ist vollständig, aktuell, bzw. zur Ankaufsprüfung (Due Diligence) geeignet,
d.) Besonderheiten (siehe I. d.) werden detailliert ermittelt, bzw. bei der Wertermittlung explizit berücksichtigt sowie
e.) Daten / Angaben (siehe I. e.) werden lückenlos beschafft / berücksichtigt, wie bei einem Vollgutachten üblich und gilt ebenso für II. b.) bis II. d.),
Erläuterungen zu den Wertermittlungsverfahren (Sach-, Vergleichs- und Ertragswertverfahren) & -ansätzen sind auf das Wesentliche komprimiert, werden jedoch den betroffenen Parteien in einem gemeinsamen Gespräch ausführlich vorgetragen und Rückfragen behandelt.
Wertrelevante Dokumente, bzw. die daraus verarbeiteten Daten / Angaben werden auf Eignung & Abweichung zur aktuellen Grundstückssituation geprüft.
Folglich können unsere günstigen Discount- & Lightgutachten als solide Basis für weitere Entscheidungen dienen; die präzise Ermittlung des Verkehrs- / Marktwerts erfolgt also ebenso akkurat, wie bei einem Vollgutachten.
III. Vollgutachten
- Verkehrswertgutachten: gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – Ausstellung in einer regulären und somit gerichtlich geeigneten Form,
- Tatsächlicher Wert einer Immobilie: transparent & leicht nachvollziehbar ermittelt,
- Wertermittlungsverfahren & -ansätze: ausführlich erläutert, insbesondere für Laien (z.B. Richter, Rechtspfleger, streitende Parteien etc.).
- Verarbeitete Daten / Angaben: mittels eingebundenen Anlagen / Dokumenten belegt – Eignung sowie Übereinstimmung / Abweichung bzgl. der aktuellen Grundstückssituation sind nachvollziehbar dargestellt sowie
- geforderte Akkuratesse: die akkurate Ermittlung eines präzisen Verkehrs- / Marktwerts kann somit angenommen werden.
Wichtig! Ob Kurzgutachten, Vollgutachten oder sonstige Wertgutachten – bei der Auswahl eines Gutachten ist ferner zu beachten:
- Kurzgutachten: führen im Vergleich zu Discount-, Light- und Vollgutachten regelmäßig zu abweichenden (Teil-)Ergebnissen in nicht unerheblicher Größe & Umfang.
- Dokumente (übliche Anlagen zum Discount-, Light- und Vollgutachten): alle zu verarbeiteten Daten / Angaben erweisen sich immer wieder als entscheidend für einen exakt zu ermittelnden Verkehrs- / Marktwert und die Tauglichkeit eines Wertgutachtens.
- Wertgutachten: sollten möglichst nicht unter relativ vielen Vorbehalten mangels beschaffter Dokumente, bzw. veralteter, unvollständiger oder ungeeigneter Daten / Angaben leiden, sonst drohen Mehrkosten, Zeitverluste, Wertabweichungen & Streit in nicht unerheblichem Ausmaß.
- Anzahl Bewertungsverfahren: zwei sollten es vorzugsweise schon sein, ein herrschendes und zur Kontrolle ein stützendes Verfahren, damit ein verlässliches Wertergebnis angenommen werden kann.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
Hier die wesentlichen Punkte auf einen Blick in Tabellen zusammengefasst:
Allgemeine Grundlagen
Dokumentenbeschaffung & Objektaufnahme
Analyse & Bewertung
Qualitätsbedarf
Lieferung & Kosten
5. Lieferumfang – Form & Formate | Typen von Wertgutachten – Unterschiede
Der Lieferumfang, die Form & das Format richten sich bei einer Bewertung von Immobilien zunächst nach dem vereinbarten Typ eines Wertgutachtens, das übergeben wird – dabei bestehen inhaltliche Unterschiede.
Neben üblichen Daten / Angaben zum Bewertungsgrundstück & zur Wertermittlung / -berechnung an sich, sind im Wertgutachten somit noch weitere Angaben vorzunehmen.
a.) Auftragsverhältnis – persönliche Angaben zu den Vertragsparteien, Anzahl Exemplare, Format & Typ des Gutachtens, Verwendungszweck, Weitergabe-, Kopier-, Haftungs- & Versicherungsbedingungen, Datenschutz etc.,
b.) Dokumentation – Rechtsgrundlagen, verwendeten Literatur & Software,
c.) Inhaltsverzeichnis – Überschriften & Seitenzahlen,
d.) Anlagenverzeichnis & Anlagen – Auflistung eingebundener Anlagen (Dokumente) als (Quellen-)Nachweise für verwendete Daten / Angaben über das Bewertungsobjekt, Kennzahlen aus Marktberichten etc.,
e.) Abkürzungsverzeichnis – Übersicht von Abkürzungen mit vollständigem Wortlauten,
f.) Erstellung des Wertgutachtens – normiert, in gebundener Papierform & vereinbarter Anzahl; ggf. zusätzlich im geschützten pdf-Datei-Format,
Die Unterschiede je Wertgutachten sind nachfolgend ausführlich erläutert, bzw. in obigen Tabellen ebenso kurz und knapp zusammengefasst.
I. Kurzgutachten
Wertgutachten in komprimierter Form, einer ersten Wertorientierung dienend, ca. 5 bis 15 Seiten zzgl. Anlagen,
II. Discountgutachten
Wertgutachten in tabellarischer Form, jedoch mit tatsächlichem Markt- / Verkehrswert, komprimiert auf einer Seite:
> mit allen objekt- & verfahrensspezifischen Kennzahlen, wie z.B.: Immobilientypen & -arten, Richtwerten, Umrechnungskoeffizienten, Faktoren, Mengen & Maßeinheiten etc.
> als präzises Zahlenwerk plausibel aufgebaut,
> belegt mit Texten, Bildern, Plänen etc. anhand eines aussagekräftigen Exposés oder / und Objektaufnahmebogens,
> zzgl. aller wertrelevanten Anlagen (Urkunden, Unterlagen, Auskünften etc.) sowie
> in einem ausführlichen Gespräch den betroffenen Parteien detailliert vorgetragen und Rückfragen behandelt.
III. Lightgutachten
Wertgutachten in komprimierter Textorm, ca. 5 bis 15 Seiten, wie beim Kurzgutachten, jedoch gleich einem Vollgutachten ergänzt mittels:
> geeigneten & aktuellen Anlagen mit allen wertrelevanten Angaben / Daten über das Bewertungsobjekt,
> sämtlichen Hinweisen über festgestellte Abweichungen (Soll & Ist Grundstückssituation) etc. sowie
> einem tatsächlichem Markt- / Verkehrswert.
IV. Vollgutachten
wie Lightgutachten, also inkl. tatsächlichem Markt- / Verkehrswert, jedoch zudem in regulärer & ausführlicher, also gerichtsfester Form erstellt; ca. 30 bis 80 Seiten zzgl. Anlagen.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
6. Mehrwert sichern – Zeit & Ablauf | Immobilienbewertung & Wertgutachten
Eine präzise Immobilienbewertung, bzw. die Erstellung von akkuraten Wertgutachten benötigt Zeit – erfahren Sie hier den üblichen Ablauf und sichern sich zudem Mehrwerte.
- Sachverständigen bestimmen – Vorbereitung, Suche, Auswahl & Beauftragung z.B. eines Pers.-Zert. Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024), vorzugsweise für die zwei Fachgebiete:
> a. Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken und
> b. Bewertung von Bauschäden (beinhaltet auch Baumängel),
> Nachweis auftragsspezifischer Kompetenzen mittels Zertifikaten, z.B. hinsichtlich: Objekttyp / -art, Sinn & Zweck des Gutachtens, (energetischen) Modernisierungspflichten inkl. Investitionsplänen / Fördermitteln, Barrierenabbau, Erbschaftsaufteilung etc. sowie
> Auszeichnungen durch: Berufsverbänden, Zertifizierungsstellen, unabhängigen Vergleichsportalen, Prüfinstituten etc. – Belege einer langjährig professionellen Berufsausübung; Zeit ca. 1 Tag, - Klärung der Auftragssituation – Ziel, Verwendungszweck, Eigentums- / Auftragsverhältnisse, Fragen, Dokumente, sonstige Angaben, Ortstermin, Auswahl Wertgutachten (Kurzgutachten, Vollgutachten etc.); Zeit ca. ½ Tag,
- Dokumentenbeschaffung – Mitwirkung bei der Besorgung wertrelevanter / erforderlicher Dokumente (je nach benötigtem Wertgutachtens), wie z.B. Urkunden, Auskünfte, Pläne, Flächenberechnungen, Genehmigung, Baubeschreibung, Gefahrenanalysen Naturrisiken, Energieausweis etc.
> Zeit für die Anforderung, ca. 1 Tag;
> Zeit vom Eingang, für die Speicherung, bis zum Ausdruck der Dokumente, ca. 1 bis 2 Wochen, - Ortstermin & Inaugenscheinnahme der Immobilie – Abgleich wertrelevanter Dokumente mit der aktuellen Grundstückssituation; Messung / Aufnahme: fehlender Daten / Angaben, erkennbarer & mitgeteilter Schäden / Mängel, absehbare Instandsetzungs- & Modernisierungspflichten inkl. Fotos, Messwerten, Bauabweichungen etc., Zeit ca. ½ bis 1 Tag (je nach benötigtem Wertgutachten und benötigten Messungen / Aufnahmen) sowie
- Erstellung des Wertgutachtens – Beschreibung der Auftragssituation & des Wertermittlungsobjektes; Anwendung normierter Wertermittlungsverfahren; Erläuterungen der Wertermittlung & Verfahrensergebnisse; Zusammenstellung aller Anlagen (Nachweis geeigneter & wertrelevanter Dokumente, Fotos, Messwerte etc.); (gerichtsfeste) Darstellung des Wertgutachtens, Zeitdauer ca. 1 bis 2 Wochen.
Zeiträume anders gefasst!
- Beauftragung bis zum Erhalt aller Dokumente: Zeit i.d.R. 2 bis 3 Wochen, je nach Wertgutachten sowie Dokumentenlage des Eigentümers (Hausakte), des Bauordnungsamtes (Bauakte) und sonstigen Behörden / Ämtern, Firmen etc.
- Ortstermin bis zur Fertigstellung des Wertgutachtens inkl. aller Anlagen: Zeit i.d.R. 2 bis 3 Wochen.
- Beauftragung bis zur Fertigstellung des kompletten Wertgutachtens: Zeit ca. 4 bis 6 Wochen und versteht sich bei gerichtlich beauftragten Wertgutachten gleichermaßen.
- Das monatelange Warten auf gerichtlich bestellte Wertgutachten ist somit nicht mehr erforderlich.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
7. Honorar & Abrechnung | Kurzgutachten, Vollgutachten & Sonstige Gutachten
Die sicherlich häufigste Frage ist: „Was kostet ein Kurzgutachten, Vollgutachten oder sonstiges Gutachten, bzw. mit welchem Honorar ist zu rechnen und auf welcher Basis erfolgt die Abrechnung?“
Achtung! Wählen Sie nicht vorschnell das vermeintlich günstigste Gutachten aus. Ob Kurzgutachten, Vollgutachten oder ein anderes Gutachten – beantworten Sie sich vor einer Honorar-Einschätzung zunächst folgende Fragen:
- Welche Annahmen / Erwartungen hefte ich an ein Gutachten?
- Sind meine Annahmen / Erwartungen mit meinem ausgewählten Gutachten tatsächlich realisierbar?
- Bietet das ausgewählte Gutachten die benötige Akkuratesse für unseren Bewertungshintergrund?
- Sind Skepsis seitens anderer Betroffener gegenüber meinem / unserem ausgewählten Gutachten & gegenüber der damit verbundenen Präzision / Akkuratesse des Verkehrs- / Marktwerts zu erwarten?
- Sind mir die verschiedenen Wertgutachten vertraut, bzw. mittels eines Vergleichs, die jeweiligen Unterschiede klar geworden, um eine sichere Auswahl treffen zu können?
Bei uns eingehende Bewertungsanfragen sind sehr unterschiedlich, wie auch die Objekte selbst. Die Abrechnung ist jedoch seit Jahren mittels praxisbewährter Honorar-Richtlinien etabliert.
Eine Kosten-Einschätzung ist zudem leicht möglich, insofern praktische Beispielberechnungen im Anhang zur b.v.s.-Honorar-Richtlinie dazu beitragen können.
Übliche Honorar-Richtlinien sind:
- Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz – JVEG) Stand: 05. Mai 2004, zuletzt geändert 25.06.2021
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI), Stand: 12. November 2020
- Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.), Stand: August 2024
- Vereinbarung individueller Festpreise oder Pauschalhonorare.
Tipp! Achten Sie auf eine transparente Honorar-Struktur. Fragen Sie uns vorab nach einem individuellen Honorar-Angebot.
- Kurz-, Discount- und Lightgutachten bieten wir z.B. mit einem Nachlass ab ca. 10% bis zu 25% auf die Grundhonorare gemäß der b.v.s.-Honorar-Richtlinie an, oder je nach Situation & ausgewähltem Gutachten zu einem Pauschalpreis zwischen ca. 1.000 € bis 1.500 €.
- Weitere Nachlässe gewähren wir bei gleichzeitiger Beauftragung mehrerer Wertgutachten.
- Vollgutachten kosten i.d.R. 0,5 % bis 1,5 % vom vorläufigen Verkehrs- / Marktwert.
- Ein Kurzgutachten ist zwar (auf den ersten Blick) günstiger als ein Vollgutachten, jedoch (tlw. erheblich) unpräziser / inakkurater; deshalb ist eine Eignung für juristische & steuerliche Zwecke nicht gegeben.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
8. Den richtigen Sachverständigen finden – Kurze Anleitung | Präzise Immobilien-Wertgutachten
Sie haben ein geeignetes Immobilien-Wertgutachten ausgewählt – hier schließlich eine kurze Anleitung, mit dem auch Sie z.B. von einem erfahrenen Pers.-Zert. Sachverständigen hinsichtlich Ihres Bewertungsfalls profitieren können:
- Qualifikation & Zertifizierung: Personenzertifizierter (Pers.-Zert.) Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) für die beiden Fachgebiete zwecks:
> a. Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken und ebenso
> b. Bewertung von Bauschäden (Baumängel beinhaltet), die bei der Wertermittlung ebenso (vorzugsweise präzise) zu beziffern sind,
also beides aus einer Hand lieferbar ist!
Die Zertifizierungen sind jeweils international anerkannt, qualitativ vergleichbar, stellen strenge Anforderungen an Pers.-Zert. Sachverständige zur Erlangung & Aufrechterhaltung der (Re-)Zertifizierungen, - Zusatzqualifikationen & Zertifikate: weitere Kompetenznachweise (z.B. im Bereich Gebäude- & Energietechnik) sowie zusätzliche Aus- | Weiterbildungen (z.B. Dipl.-Ing. Bau oder / und Technik; Handwerksmeister, Immobilienfachwirt etc. | Immo-Barrierefrei-, Immo-Erbrechts-Experte etc.) sichern Ihnen weitere Mehrwerte, je nach Fall sogar ohne Zusatzkosten,
- Referenzen & Auszeichnungen: achten Sie auf qualifizierte Reputationen von Immobilienbesitzern, Miet- & Kaufinteressenten gleichermaßen, Berufsverbänden, Prüfinstituten, Zertifizierungsstellen etc.; schauen Sie unabhängige Online-Bewertungen genau an,
- Erfahrung & Spezialisierung: mehrjährige Erfahrung & Spezialisierung, vorzugsweise passend für Ihre Immobilienart (z.B. Gewerbeobjekt, Einfamilienhaus etc.) bieten eine höhere Qualität,
- Persönliches Gespräch: Offen für ein vorhergehendes (Telefon-)Gespräch; vergewissern Sie sich der Professionalität des tätigen Sachverständigen (Länge der Praxiserfahrung, Tiefe der Marktkenntnis, Firmensitz & Objektstandort im persönlichen Einsatzgebiet (z.B. NRW) etc.; Sicherstellung, dass Ihre Erwartungen verstanden werden,
- Sachverständigen-Vertrag: Leistungen, Kosten & Modalitäten vorab klären, z.B. auf Basis einer praxisbewährten Honorar-Richtlinie oder ggf. Festpreis-Vereinbarung (wenn für Sie zweckdienlich) sowie
- Absicherungen: Regelungen hinsichtlich – individueller Verbraucher- & Datenschutzrechte, Schadens- & Vermögenschäden, Leistungsumfang & -abgrenzung, Pflichten & Rechte, Honorar- & Zahlungsvereinbarungen, Schadens- & Aufwendungsersatz, (Mehr-)Aufwendungen & Preise sind gängiger Standard.
Tabellen anschauen, auf einen Blick vergleichen!
9. FAQ – Lexikon | Immobilien – Bewertung – Gutachtentypen
Häufig werden wir zur Immobilien, deren Bewertung, bzw. verschiedenen Gutachtentypen befragt, wobei wir Ihnen hier die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) für Ihre erste Einschätzung gern bereitstellen – ein Zugriff auf ein Lexikon und die b.v.s-Honorar-Richtlinie mit Beispielberechnungen inklusive.
Wann lohnt sich ein Gutachten?
Immer dann, wenn Dissonanzen über die Bewertung von Immobilien nicht auszuschließen sind, bzw. Akkuratesse, also Unabhängigkeit, Genauigkeit, Präzision, Nachvollziehbarkeit etc. erwartet werden.
Welche Gutachtentypen passt zu welchem Bewertungshintergrund?
Es gibt mehrere Gutachtentypen, wie z.B. ein Kurzgutachten oder Vollgutachten. Die Höhe des Honorars unterscheidet sich zwar nur um wenige tausend Euro, jedoch die Genauigkeit, Vollständigkeit, Tauglichkeit, Gerichtsfestigkeit etc. schon erheblich. Die Unterschiede je Gutachtentyp sollten im Vorfeld genau verglichen und die finale Auswahl auf den Hintergrund der Bewertung & den Verwendungszweck abgestellt sein.
Wie lang dauert die Erstellung eines Wertgutachtens für Immobilien?
Nach dem Ortstermin ca. 2 bis 4 Wochen.
Hilft jeder Gutachtentyp vor Gericht?
Aus den oben geschilderten Gründen ist nur ein Vollgutachten vor Gericht verwendbar.
Muss ich bei Schäden / Mängeln einen zusätzlichen Bau-Sachverständigen zur exakten Kosteneinschätzung einschalten?
Nicht unbedingt, insofern z.B. das beauftragte Sachverständigenbüro, bzw. z.B. der tätige Pers.-Zert. Sachverständige ebenfalls für eine exakte Kostenschätzung von Bauschäden / -mängeln gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Sonstige gutachterliche Schätzungen können anderweitig größere Abweichungen mit sich bringen und folglich den ermittelten Markt- / Verkehrswert nicht unwesentlich verzerren.
Was kostet ein Wertgutachten?
Das Honorar leitet sich aus der Dokumentenlage, den Umfang wertrelevanter Einflüsse & Merkmale des Bewertungsgrundstücks, dem Bewertungsanlass etc. ab. Folglich ist im Vorfeld mangels Hintergrundwissen eine genaue, bzw. für beide Parteien faire Honorar-Einschätzung nicht generell möglich, jedoch mittels einer Honorar-Richtlinie mit Beispiel-Berechnungen gut einschätzbar. In Einzelfällen ist eine Festpreis-Vereinbarung möglich.
Wo kann ich immobilienwirtschaftliche Fachbegriffe nachschlagen?
Hier geht es direkt zum Lexikon.
10. Kontakt & Einsatzgebiet | Wertermittlung mit Wertgutachten
Schildern Sie uns zunächst gerne Ihr Anliegen (Anlass, Ziel, Frist, Einsatzgebiet / -ort etc.) zum Thema Wertermittlung mit Hilfe eines Wertgutachtens, bzw. Ihre Fragen zur Auswahl eines geeigneten Wertgutachtens über folgende Kontaktmöglichkeiten:
- direkt hier unter der Rufnummer 02131/76290-48 oder
- gleich hier per E-Mail.
Sie erhalten kurzfristig eine nähere Auskunft zu Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen, gern auch ein Angebot über eine Immobilien-Wertermittlung oder ein Wertgutachten inkl. Leistungsumfang, Kosten, Einsatzgebiet, Zeitplan etc.
Womit möchten Sie uns in die Pflicht nehmen?