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Bauschäden Baumängel

Bauschäden und Baumängel – Gutachten | Bausachverständiger aus Neuss

Die Auslöser für ein reguläres Gutachten über Bauschäden und Baumängel, bzw. Schäden und Mängeln an Gebäuden, wofür wir Ihnen gerne als Bausachverständiger / Baugutachter für Bau und Technik aus Neuss zur Verfügung stehen, sind z.B.:

  • Bauschäden, die zu einer gesundheitlichen oder technischen Beeinträchtigung führen,
  • Baumängel, die den Komfort, die Gebrauchsfähigkeit etc. eines Gebäudes schmälern,
  • Schutz vor Funktionsstörungen, Umwelt-, Personen- und Sachschäden,
  • hohe Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie
  • Auseinandersetzungen (Streitigkeiten) hinsichtlich einer fach- und sachgerechten Bauausführung, des Instandsetzungs- und Kostenaufwandes usw.

Dies gilt dementsprechend auch für die Plausibilisierung von bereits erstatteten Gutachten über Bauschäden und Baumängel sowie den Informationsaustausch über individuelle Marktpreise.

Anmerkung: Mit den Begriffen Bauschäden und Baumängel sind hier ebenfalls Schäden und Mängel an Gebäuden, Technik, Außenanlagen etc. gemeint.

Sinn und Zweck von Gutachten bei Bauschäden und Baumängeln

In manchen Fällen müssen Bauschäden und Baumängel (zu Beweiszwecken) gesichert und durch einen versierten Bausachverständigen / Baugutachter mittels eines Gutachten genau ermittelt und anschließend zwecks einer Beseitigung beziffert werden.

Außerdem muss die Erstattung von Gutachten hinsichtlich deren Verbindlichkeit, Genauigkeit und Inhalt, ebenso gesetzlichen Vorgaben und normierten Anforderungen entsprechen.

Informieren Sie sich jetzt und rufen dazu direkt das von Ihnen gewünschte Thema mit einem Klick auf:

  1. Welche Fachbereiche werden in einem Gutachten behandelt?
  2. Mit welchen Leistungen können wir Ihnen als Pers.-Zert. Bausachverständiger helfen?
  3. Unser Erfahrungshintergrund als Pers.-Zert. Bausachverständiger für Gebäude und Technik
  4. Wichtige Hinweise zur Aufnahme von Bauschäden und Baumängeln im Gutachten
  5. Welche Grundlagen, also Verträge, Verordnungen, Richtlinien für Bau und Technik sind bei einem Gutachten schließlich zu beachten?
  6. Allgemeine Hinweise zu den Themen Bauschäden, Baumängel, Gutachten etc.

1. Übliche Fachbereiche für Gutachten – Bau und Technik im Überblick

Bei Gutachten über Schäden und Mängel an Bau und Technik werden je nachdem, folgende Fachbereiche als Bausachverständiger behandelt (Auszug). Diese sind also bei der Bewertung von Bauschäden und Baumängeln in fachlicher sowie sachlicher Hinsicht zu untersuchen.

  • Bauphysik, Bautechnik, Bauchemie, Messtechnik,
  • Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Feuchteschutz,
  • Feuchte und Schimmel, Holz und Holzschädlinge,
  • Baugrund und Bodenmechanik, Baukonstruktion und Tragswerksplanung, Mauerwerksbau und Fassaden, Flach- und Steildächer, Risse,
  • Isolationen, Bauwerksabdichtungen und Dränagen,
  • Baustoffe, Betonbauteile, Weiße / Schwarze Wanne, Estriche, Boden-, Decken- und Wandbeläge, Trockenbau sowie
  • Gebäudetechnik, ortsveränderliche Betriebsmittel, elektrische Anlagen und Geräte, Elektrotechnik

Dabei ist nicht auszuschließen, dass es bei den unterschiedlichen Fachbereichen untereinander zu Wechselwirkungen kommt.

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2. Leistungsangebot als Bausachverständiger für Gutachten im Überblick

Die Themen Rund um Bau und Technik für Gutachten sind vielfältig. Insofern haben wir unser Leistungsangebot zur Ermittlung von Schäden und Mängeln nachfolgend zusammengestellt. So bieten wir Ihnen als Bausachverständiger gerne unsere Unterstützung wie folgt an:

  • Ermittlung von Bauschäden und Baumängeln sowie Kostenschätzungen für die Beseitigung von Schäden und Mängeln,
  • Prüfung von gebrauchten Immobilien, bzw. Due Diligence (Ankaufsprüfung, Gebäude- und Barriere-Analysen, Check Informationen und Dokumente),
  • Kurzgutachten, Privatgutachten, Schieds- und Gerichts-Gutachten; Mediation, Schlichtung bei Auseinandersetzungen; Beweissicherung,
  • Feuchtemessung, Langzeitaufnahme, Thermografie, Isolationsmessung etc., deren Auswertung und Darstellung mittels EDV-gestützter Systeme, z.B. bei Schimmel,
  • Inspektions- und Wartungsflüge zur Erkennung von Ursachen und Mängeln an schwer zugänglichen Stellen,
  • konstruktiver Umgang mit Baumängeln und Bauschäden bei der Immobilienbewertung, u.a. zwecks Vorbereitung von Verkauf und Vermietung von Immobilien,
  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und kaufmännischen Fragestellungen und Entscheidungen sowie
  • rationelle Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte mit Hilfe EDV-gestützer Managementsysteme.

Was für ein Gutachten über Bauschäden und Baumängel haben Sie gesucht und nicht gefunden?

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3. Erfahrungshintergrund als Bausachverständiger für Bauschäden und Baumängel

Euro-Zert Zertifizierungsstelle SVG Euro-Zert GmbH: Pers.-Zert. Sachverständige für BauschädenUnsere Sachverständigentätigkeit erfolgt als Personenzertifizierter (Pers.-Zert.) Sachverständiger gemäß der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für das Fachgebiet:

Bauschäden und Baumägel (bzw. Schäden und Mängel an Gebäuden, Technik und Außenanlagen)

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4. Was gehört zur Aufnahme von Bauschäden und Baumängeln

Bei der Aufnahme von Schäden sowie Mängeln an Bau und Technik werden durch den Bausachverständigen zuerst nachfolgende Einzelheiten festgehalten (Auszug):

  • Gebäudeart, betreffende Gebäudeteile und Eigentumsverhältnisse,
  • Schadensbild in Bild, Schrift und Ton mit Proben und Messwerten,
  • Feststellung der Schadensursache mittels geeigneter Emittlungsverfahren,
  • verbaute und vom Schaden betroffene Bausubstanzen und Gebäudeteile,
  • Organisationsstrukturen und Protokolle für Erst- und Wiederholungsprüfungen,
  • erfolgte oder unterlassene Maßnahmen zwecks Vermeidung von Umwelt-, Sach- und Personenschäden sowie
  • die im Vorfeld an den betroffenen Gebäudeteilen erfolgten oder unterlassenen Eingriffe der letzten Jahre.

Die Aufnahme der Bauschäden und Baumängel erfolgt auch häufig zur Beweissicherung für spätere gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen.

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5. Grundlagen für Gutachten: Verträge, Verordnungen, Richtlinien etc.

Bei der Erstattung von Gutachten als Bausachverständiger / Baugutachter sind anschließend folgende Verträge, Verordnungen, Richtlinien etc. hinsichtlich der Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln zu berücksichtigen (Auszug):

  • Mustersachverständigenordnung, Sachverständigen Merkblätter usw.,
  • Vorgaben der/des Auftraggeber/s,
  • Ausgangslage, hier die Auftragsmodalitäten, Werkpläne, Leistungsbeschreibung usw.,
  • Bau-, Installations- und Montageanleitungen,
  • Baubetrieb und Maschinenkunde,
  • Daten und Erkenntnisse aus der Aufnahme der Mängel und Schäden an Bau und Technik,
  • DIN-Normen und andere Regelwerke, wie z.B. anerkannte Regeln der Technik, Fachregeln, Merkblätter, Richtlinien, Baustoffzulassungen, Befähigungsnachweise etc.
  • geeignete Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren sowie
  • die örtliche Preis- und Marktentwicklung.

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6. Das sollten Sie über unsere Gutachten wissen

Im Fall einer Beauftragung, entnehmen Sie bitte zudem unsere Honorare als Personenzertifizierter (Pers.-Zert.) Sachverständiger für Bauschäden und Baumängel der Seite Fachgebiete.

Im Rahmen einer Immobilienbewertung, bzw. eines Wertgutachtens sind obenrein Bauschäden und Baumägel, insofern diese augenscheinlich erkennbar oder bereits bekannt sind, ebenfalls zu berücksichtigen.

In diesem Fall stehen wir Ihnen in einer Person überdies auch als (Pers.-Zert.) Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Verfügung.

Außerdem können wir auf Anfrage auch ein Gutachten in englischer Fachsprache auslegen.

Übrigens, Informationen zu Begrifflichkeiten, wie z.B. Bauschäden, Baumängel, Bausachverständiger etc. entnehmen Sie bitte dem Lexikon. Hier finden Sie auch Antworten auf häufige Fragen, also FAQ.

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Kurzum, welche Bauschäden und Baumängel bereiten Ihnen Kopfschmerzen?