Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung der immoorga Neuss: Aufmaß und Ermittlung
Zur Ermittlung von Gewerbeflächen und Wohnflächen stehen wir Ihnen von der immoorga in Neuss für ein Aufmaß und die anschließende Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung gerne zur Verfügung.
Außerdem überprüfen wir bereits erstellte Flächenberechnungen ebenfalls auf Plausibilität. Dabei sind im Ergebnis fast immer größere Flächen feststellbar.
Die Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung einer Immobilie sind nämlich wichtige Faktoren für:
- die Wertermittlung, Berechnung eines möglichen Beleihungswertes, z.B. für die (Erst-)Finanzierung,
- Vermarktung und Vergleich von Immobilienangeboten mittels erfolgter Angaben in Exposés, Inseraten etc.,
- Abschluss von Miet-, Bau- und Kaufverträgen mit erzielbaren Mieten, Kaufpreisen, Renditen, Amortisationszeiten etc.,
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
- Ermittlung von Modernisierungskosten,
- Vermeidung von Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien sowie
- Minderung und Erhöhung von Mieten und Kaufpreisen.
Die Anreize für eine neue Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung sind demnach groß, vor allem dann, wenn die Berechnungsart, das Aufmaß und die Ermittlung der anrechenbaren Gewerbeflächen / Wohnflächen eine Flächenzunahme vermuten lassen.
Die Bedeutung einer präzisen Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung wird besonders im Hinblick auf die gängigen Rechtsprechungen, bzw. Urteile weiter steigen.
Vermieter und Verkäufer werden sich somit schon aus eigenem Interesse zu einer exakten Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung verpflichten!
Aspekte Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung – immoorga Neuss
Zu den verschiedenen Aspekten einer Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung gelangen Sie im Folgenden durch einen Klick:
- welche Berechnungsgrundlagen sind beim Aufmaß und der Ermittlung von Gewerbe- / Wohnflächen zu berücksichtigen,
- das Aufmaß in der Immobilie, bzw. die Erfassung der anrechenbaren Flächen im Objekt,
- die Expertisen für eine Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung der immoorga in Neuss sowie
- sonstige wichtige Hinweise zur Berechnung einer Gewerbe- und Wohnfläche.
1. Berechnungsgrundlagen für Gewerbeflächen und Wohnflächen
In Deutschland sind regelmäßig unterschiedliche Berechnungsgrundlagen bei der Ermittlung von Gewerbeflächen und Wohnflächen anzutreffen.
Diese ergeben sich bspw. auf Grund: veränderter Verordnungen / Richtlinien / Normen, anerkannten Ortsüblichkeiten, Umbauten im Objekt, Besonderheiten bei Wohneigentum, Veränderung der Nutzungsqualität etc.
Regelmäßige anzutreffende Berechnungsgrundlagen für Gewerbeflächen / Wohnflächen sind z.B. die:
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri), Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV),
- Wohnflächenverordnung (WoFlV), Zweite Berechnungsverordnung (II. BV), die DIN 277 und DIN 283, Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR) sowie
- Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G), herausgegeben durch die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) und Bruttogrundfläche (BGF) / Nettogrundfläche (NGF) gemäß DIN 277.
Die obigen Berechnungsgrundlagen sind demnach im Einzelnen bei der Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung im Hinblick auf ihre Verwendungsmöglichkeiten auszuwählen und schließlich sachgerecht anzuwenden.
2. Aufmaß: Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung
Das örtliche Aufmaß in der Immobilie bildet die unabdingbare Grundlage für die anschließende Gewerbeflächen- und Wohnflächenberechnung der immoorga aus Neuss.
Hierzu sind die anrechenbaren Gewerbeflächen / Wohnflächen sowie Nutzflächen zu ermitteln und je nach Flächenart differenziert zu dokumentieren. Dafür nehmen wir im Vorfeld gerne entsprechende Unterlagen, Pläne etc. entgegen, um diese mit der Ist-Situation zu vergleichen und Abweichungen zu notieren.
Beim Aufmaß der immoorga aus Neuss sind zudem auch:
- abzurechnende Bauteile und Räume,
- Flächenasymmetrien. Raumhöhen, Anzahl Treppenstufen etc. sowie
- nicht abzurechnende Bauteile
bei der Ermittlung der Grundflächen zu berücksichtigen, je nachdem, welche Berechnungsgrundlagen zu beachten sind.
Dies erfolgt zunächst mit Hilfe eines Laser-Messgerätes, welches wir für das ausführliche Aufmaß vor Ort mitbringen.
Unabhängig davon sind auch die Nutzungsqualitäten und Raumtypen, also Besonderheiten der einzelnen Flächenanteile beim Aufmaß zu erfassen, um diese dann anschließend bei der Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung mit entsprechenden Abschlägen versehen zu können.
Die Höhe der jeweiligen Abschläge sind den Bewertungsgrundlagen für die Gewerbeflächen- / Wohnflächenberechnung zu entnehmen.
Die anteiligen Flächen lassen sich zwar eventuell nach ihrer Anrechenbarkeit auch aus vorgelegten Plänen entnehmen, jedoch nur dann, falls den Plänen auch tatsächlich die lichten und aktuellen Maße einer Gewerbefläche / Wohnfläche entnommen werden können.
3. Unsere Expertisen: Gewerbeflächen- und Wohnflächenermittlung
Unsere Sachverständigentätigkeit für eine Gewerbeflächen- oder / und Wohnflächenermittlung erfolgt als Personenzertifizierter (Pers.-Zert.) Sachverständiger gemäß der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und zwar für die Fachgebiete:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
- Bewertung von Bauschäden und Baumängeln.
Aufgrund obiger Fachgebiete sind die erforderliche Befähigung und Sachkunde gegeben, um ebenfalls Gewerbeflächen / Wohnflächen zu berechnen.
4. Wichtige Hinweise: Berechnung von Gewerbeflächen und Wohnflächen
Bei der Berechnung von Gewerbeflächen und Wohnflächen gibt es einiges zu beachten!
Das Aufmaß und die anschließende Wohnflächenberechnung bieten wir Ihnen in verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Konditionen an, und zwar:
- einerseits in kurzer Tabellenform mit den jeweiligen Raumbezeichnungen, Teil- und Gesamtflächen je Raum und Wohnung sowie
- andererseits als reguläres Gutachten für gerichtliche / außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Die dafür jeweils zu zahlenden Honorare sowie die weiteren Grundlagen unserer Tätigkeiten als Pers.-Zert. Sachverständiger entnehmen Sie bitte unserer Internetseite Fachgebiete.
Sie haben Fragen zu Gewerbeflächen / Wohnflächen oder anderen Begrifflichkeiten der Immobilienwirtschaft?
Dann schauen Sie doch in unser Lexikon oder finden hier eine Antwort auf häufig gestellte Fragen – FQA.
Was motiviert Sie für eine neue Gewerbe- oder Wohnflächenberechnung?